Externer Datenschutzbeauftragter
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter hat, die sich regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigen, sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Eine interne Benennung verlangt intensive Schulung und laufende Fortbildung und die für die Aufgabe notwendige Freistellung des Mitarbeiters. Interne Datenschutzbeauftragte genießen Kündigungsschutz und können nicht ohne weiteres abberufen werden.